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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Leistungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten jedoch nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen oder Änderungen an Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung einer Leistung erklärt der Veranstalter verbindlich, die bestellte Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die bloße Zugangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
1.3 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
1.4 Anschriftenänderungen, bei einzelkaufmännischen Unternehmen Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Veranstalters und dieses Vertragsverhältnis berührenden Umstände sind uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

2. Leistung

2.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Leistung ist grundsätzlich nur die schriftliche Beschreibung in unserem Angebot. Darstellungen im Internet, in Prospekten o. ä. sind hingegen unverbindlich. Wir übernehmen keine Garantien im Rechtssinne.
2.2 Sofern die Lieferung unserer Standardsoftware SPORTS oder die Lieferung anderer Standardsoftware (nicht Smart Timing) Vertragsbestandteil ist, hat der Veranstalter das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf das Kalenderjahr der Lieferung befristete Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten ausschließlich zur Abwicklung der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen. Der Veranstalter darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen, die nach Ablauf des Nutzungsrechts zu löschen ist. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung ganz oder teilweise mit jedem Mittel und in jeder Form, zur Übersetzung, Bearbeitung, zum Arrangement und anderen Umarbeitungen, zur Vervielfältigung der durch Umarbeitung erzielten Ergebnisse, zu jeder Form der Verbreitung des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks einschließlich der Vermietung, zur öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung außerhalb der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen sowie zu jedweder Nutzung außerhalb der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter nicht berechtigt.
2.3 Sofern wir dem Veranstalter ChampionChips, andere Transponder, Klettbänder oder andere Halterungen zur Ausgabe an Teilnehmer zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter uns gegenüber zur Rückgabe dieser Gegenstände verpflichtet, wenn er diese Gegenstände nicht an Teilnehmer verkauft. Wir treten nicht in Vertragsbeziehungen zu den Teilnehmern. Der Veranstalter ist nicht bevollmächtigt, uns gegenüber den Teilnehmern bei Rechtsgeschäften gleich welcher Art zu vertreten.
2.4 Wir sind ausschließlich berechtigt, die von uns vergebenen ChampionChips, anderen Transpondern, Klettbänder und anderen Halterungen mit Logos oder Werbeaufschriften für uns oder Dritte zu versehen.

3. Nutzungsüberlassung, Kaution

3.1 Soweit wir dem Veranstalter – insbesondere im Rahmen unseres Smart-timing-Angebotes – Gegenstände (z. B. Timing-Ausrüstung, Hardware, Software) zur Nutzung überlassen, sind wir zur Übergabe und zur Überlassung der Nutzung erst verpflichtet, wenn der Veranstalter die vereinbarte Kaution bei uns eingezahlt hat. Wir sind nicht verpflichtet, die Kaution getrennt von unserem Vermögen anzulegen. Die Kaution wird nicht verzinst. Wenn wir wegen rückständiger Kaution ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Übergabe und Überlassung der Nutzung geltend machen, berechtigt dies den Veranstalter nicht zum Einbehalt des Nutzungsentgelts.
3.2 Während der laufenden Nutzungsüberlassung und bei Beendigung der Nutzungsüberlassung können wir uns auch gegen den Widerspruch des Veranstalters wegen unserer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis der Nutzungsüberlassung aus der Kaution befriedigen.
3.3 Nach Beendigung der Nutzungsüberlassung rechnen wir über die Kaution ab. Hierfür steht uns ab Beendigung der Nutzungsüberlassung eine Überlegungsfrist von sechs Monaten zur Verfügung. Für die Dauer dieser Frist kann der Veranstalter wegen seines Anspruchs auf Kautionsrückgewähr weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen erklären.
3.4 Versendung an den Veranstalter und Rücksendung an uns erfolgen im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitraum zwischen der Übergabe der zur Nutzung zu überlassenden Gegenstände an den Transporteur und der Rückgabe durch den Transporteur an uns. Der Veranstalter ist gleichwohl verpflichtet, die Gegenstände bei Anlieferung auf etwaige Schäden zu überprüfen und sich diese vom Transporteur bestätigen zu lassen. Schadensmeldungen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber uns (vorab per Telefax oder E-Mail) anzuzeigen. Der Veranstalter wird die beschädigten Gegenstände einschließlich Verpackungsmaterial ggf. zu Beweiszwecken sichern.
3.5 Dem Veranstalter ist es nicht gestattet, Veränderungen an den überlassenen Gegenständen vorzunehmen. Dazu gehört auch das Installieren und der Betrieb von nicht von uns ausdrücklich genehmigter Hard- und Software.
3.6 Bei Funktionsstörungen der überlassenen Gegenstände dürfen seitens des Veranstalters keinesfalls Reparaturversuche vorgenommen werden, es sei denn, wir haben dazu schriftlich unser Einverständnis erklärt. Vielmehr ist der Veranstalter bei Funktionsstörungen jedweder Art gehalten, uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3.7 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Veranstalters wegen bei Vertragsschluss vorhandener Mängel an den überlassenen Gegenständen, die wir nicht zu vertreten haben, sind ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungstermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen und wir die Preisberichtigung mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Leistung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Veranstalter berechtigt, bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 Zahlungen sind frei Zahlstelle an uns zu leisten.
4.3 Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Veranstalter nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Veranstalter jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
5.2 Alle gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Veranstalters an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Veranstalter verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Veranstalter bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
5.4 Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter oder verlängerter) Eigentumsvorbehalt erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser nicht die Ware bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
5.5 Wir ermächtigen den Veranstalter widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt nur solange kein Insolvenzantrag über das Vermögen des Veranstalters gestellt ist; sie kann sonst nur widerrufen werden, wenn der Veranstalter seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5.6 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Veranstalter auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Veranstalters – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Veranstalters gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht § 503 BGB (Teilzahlungsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) anzuwenden ist – kein Rücktritt.
5.8 Auf unser Verlangen ist der Veranstalter verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Veranstalters von der Abtretung zu benachrichtigen.

6. Datenschutz

6.1 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechtes, die von uns bearbeiteten, listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu der betreffenden Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung zu übermitteln und zu nutzen.
6.2 Der Veranstalter wird dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns benachrichtigt werden. Der Veranstalter wird ferner die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einholen und die Teilnehmer darüber unterrichten, dass diese berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren.

7. Haftung, Sachmängel

7.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Veranstalters (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, werden auf die Höhe der Netto-Vergütung aus dem betreffenden Gesamtvertragsverhältnis (z. B. für eine Veranstaltung oder für eine Smart-Timing-Überlassung) beschränkt.
7.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstalters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.3 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
7.4 Soweit dem Veranstalter nach den Ziffern 7.1 und 7.2 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 6.3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Bergisch Gladbach. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Veranstalters zu klagen.
8.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
8.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsabwicklung mit Online-Zahlungsabwicklungssystemen

Beim Einsatz von Online-Zahlungsabwicklungssystemen (wie z. B. Sportpayment.com) gelten ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:

1. Zahlungsabwicklung mit Sportpayment.com

Die Bestimmungen dieser Ziffer 1 gelten, wenn das System Sportpayment.com eingesetzt wird.
1.1 Wir vermitteln die Zahlung der Teilnehmer über das Interface von Sportpayment.com im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Wir prüfen die Zahlungsdaten elektronisch und verschlüsselt. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Der Veranstalter hat im Rahmen der technischen Gegebenheiten jederzeit die Möglichkeit, die Teilnehmerdaten und Anmeldungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung einzusehen.
1.2 Sportpayment.com akzeptiert Visa- und Mastercards aus allen Ländern. Eine Genehmigung erfolgt, wenn die Kartennummer sowie das Ablaufdatum gültig sind. Die Autorisierungsdaten werden automationsunterstützt übermittelt. Es gilt die Haftungserklärung des jeweiligen Kreditkartenunternehmers. Das Kreditkartendisagio (3,60 Prozent des Umsatzes) wird von uns in Abzug gebracht. Der Veranstalter benötigt keinen eigenen Kreditkartenvertrag.
1.3 Sportpayment.com akzeptiert das elektronische Lastschriftverfahren für Zahlungen aus Deutschland und Österreich. Teilnehmer haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 42 Kalendertagen ab dem Abbuchungstag bei der Bank die Rückbuchung zu veranlassen. Bei Rückbuchungen belasten wir den Veranstalter mit den entstehenden Rücklastschriftgebühren.
1.4 Sportpayment.com akzeptiert in Österreich Bezahlungen per Handy. Die Transaktion wird sofort autorisiert, eine Rückbuchung ist nicht möglich. Wir bringen das Paybox-Disagio (3,60 Prozent) in Abzug. Der Veranstalter benötigt keinen eigenen Paybox-Vertrag. Paybox wird obligatorisch in das Zahlungssystem eingebunden.
1.5 Im Rahmen von Sportpayment.com ermöglicht Netpay Kunden der Ersten Bank (Österreich) und der österreichischen Sparkassen Zahlungen per Elektronik-Banking. Das Disagio beträgt 3,60 Prozent und wird von uns in Abzug gebracht. Der Veranstalter benötigt keinen eigenen Netpay-Vertrag. Netpay wird obligatorisch in das Zahlungssystem eingebunden.
1.6 Wir berechnen dem Veranstalter für jeden Teilnehmer unabhängig von der Zahlungshöhe eine Gebühr von EUR 0,95 pro Anmeldung, die wir jedoch im Namen und für Rechnung des Veranstalters bei den Teilnehmern gleichzeitig mit dem Startgeld erheben.
1.7 Die von uns bereitgestellten Texte und Links dürfen in keiner Form verändert werden. Es ist nicht gestattet, die Anmeldung in einem eigenen Frame oder Java-Fenster zu öffnen. Wir haften nicht für vom Veranstalter vorgenommene fehlerhafte Einbindungen und daraus resultierende Wiederherstellungskosten. Das Sportpayment-Logo ist in die Ausschreibung zu integrieren.
1.8 Wir behalten uns vor, eine Abschlussmöglichkeit für eine Teilnehmerversicherung für Unfall, Invalidität und Rücktritt fest in das Anmeldesystem zu integrieren. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, zugleich mit der Anmeldung eine entsprechende Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Ferner behalten wir uns vor, den Teilnehmern bei der Anmeldung einen SMS-Benachrichtigungsservice und einen Newsletter-Service anzubieten. Wir behalten uns außerdem vor, den Teilnehmern im Anmeldesystem die Möglichkeit zu schaffen, eine Sportzeitschrift zu abonnieren.

2. Zahlungsabwicklung mit anderen Online-Zahlungsabwicklungssystemen

Die Bestimmungen dieser Ziffer 2 gelten, wenn ein anderes Online-Zahlungsabwicklungssystem außer Sportpayment.com eingesetzt wird.
2.1 Wir vermitteln die Zahlung der Teilnehmer über unser Interface im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Wir prüfen die Zahlungsdaten elektronisch und verschlüsselt. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Der Veranstalter hat im Rahmen der technischen Gegebenheiten jederzeit die Möglichkeit, die Teilnehmerdaten und Anmeldungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung einzusehen.
2.2 Das Online-Zahlungsabwicklungssystem akzeptiert Visa- und Mastercards aus allen Ländern. Eine Genehmigung erfolgt, wenn die Kartennummer sowie das Ablaufdatum gültig sind. Die Autorisierungsdaten werden automationsunterstützt übermittelt. Es gilt die Haftungserklärung des jeweiligen Kreditkartenunternehmers. Das Kreditkartendisagio (3,60 Prozent des Umsatzes) wird von uns in Abzug gebracht. Der Veranstalter benötigt keinen eigenen Kreditkartenvertrag.
2.3 Das Online-Zahlungsabwicklungssystem akzeptiert das elektronische Lastschriftverfahren für Zahlungen aus Deutschland. Teilnehmer haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 42 Kalendertagen ab dem Abbuchungstag bei der Bank die Rückbuchung zu veranlassen. Bei Rückbuchungen belasten wir den Veranstalter mit den entstehenden Rücklastschriftgebühren.
2.4 Wir berechnen dem Veranstalter für jeden Teilnehmer unabhängig von der Zahlungshöhe eine Gebühr von EUR 0,95 pro Anmeldung, die wir jedoch im Namen und für Rechnung des Veranstalters bei den Teilnehmern gleichzeitig mit dem Startgeld erheben.
2.5 Die von uns bereitgestellten Texte und Links dürfen in keiner Form verändert werden. Es ist nicht gestattet, die Anmeldung in einem eigenen Frame oder Java-Fenster zu öffnen. Wir haften nicht für vom Veranstalter vorgenommene fehlerhafte Einbindungen und daraus resultierende Wiederherstellungskosten. Das von uns mitgeteilte Logo des Online-Zahlungsabwicklungssystems ist in die Ausschreibung zu integrieren.
2.6 Wir behalten uns vor, eine Abschlussmöglichkeit für eine Teilnehmerversicherung für Unfall, Invalidität und Rücktritt fest in das Anmeldesystem zu integrieren. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, zugleich mit der Anmeldung eine entsprechende Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Ferner behalten wir uns vor, den Teilnehmern bei der Anmeldung einen SMS-Benachrichtigungsservice und einen Newsletter-Service anzubieten.

3. Weiterleitung der Startgelder

3.1 Wir stehen nicht für die Verpflichtungen der Teilnehmer zur Zahlung der Startgelder sowie etwaiger Beiträge an den Veranstalter ein.
3.2 Wir überweisen die bei uns eingehenden Startgelder in regelmäßigen Abständen auf das uns angegebene Konto des Veranstalters, spätestens jedoch vier Wochen nach Zahlungseingang bei uns von mindestens EUR 100. Die bei uns eingehenden Beträge werden nicht verzinst und sind nicht getrennt von unserem sonstigen Vermögen anzulegen. Wir können die vereinbarte Vergütung sowie etwaige Disagios und Rücklastschriftgebühren in Abzug bringen. Etwa zugunsten des Veranstalters vereinbarte Provisionen werden nach Anmeldeschluss abgerechnet und ausgezahlt.
3.3 Wir sind berechtigt, Forderungen aus diesem und anderen Vertragsverhältnissen mit dem Veranstalter mit bei uns eingehenden Startgeldern zu verrechnen.

4. Datenschutz

Statt Ziffer 6.2 der vorstehenden AGB gilt ergänzend zu Ziffer 6.1 der vorstehenden AGB bei der Zahlungsabwicklung mit einem Online-Zahlungsabwicklungssystem folgendes:

Im Zusatztext des Anmeldeformulars werden die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns und durch den Veranstalter benachrichtigt. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten erbeten. Ferner werden die Teilnehmer im Zusatztext des Anmeldeformulars darüber unterrichtet, dass sie berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren.